Erziehung und ungesicherte Wlan Hotspots
Privatpersonen müssen ihren WLAN-Anschluss sichern
Bei uns in der unmittelbaren Nachbarschaft gibt es seit einigen Wochen einen neuen HotSpot, sicherlich nicht beabsichtigt. Man kann sich im Internet einloggen und ausloggen wann man will und wer will.
Der Zugriff auf den Access Point liegt offen, ohne Kennwort. Alle Daten auch Logindaten sind einsehbar. MAC Filter usw nicht aktiv keine Verschlüsselung volle Kontrolle. Wir haben uns nie bewusst in dieses Netzwerk eingeloggt, . . . höchstens aus versehen weil unser Router offline war. Allerdings ist meinem Mann bewusst was dort offen liegt.
Wichtiger ist aber, was ist Erziehungs- technisch? Es gibt Vorgaben was die online Zeiten der Kinder angeht, die Kinder wissen dass es dieses offene Netzwerk gibt. Die Kids sind 15 und 18. Wir haben den Nachbarn auf das Problem hingewiesen, auch haben wir angeboten es zu lösen. Das war im Dezember 2008.
Wie würde Ihr hier Verfahren?
Update 12.05.2010
Privatpersonen müssen ihren WLAN-Anschluss ausreichend sichern, andernfalls drohen ihnen Abmahnungen, wenn ein Dritter den drahtlosen Internetzugang zum Filesharing nutzt.
des Inhabers Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen.
siehe: Aktenzeichen (BGH). (Az.: I ZR 121/08)
Eingehende Suchanfragen:
- wlan ist ungsichert was tun
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